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Mal eine rechtliche Frage zu dem Plugin "YouTube"
#1
Servus Allemiteinand !

Heute habe ich in einem Rapidforum zu einem Thema einen Link mit Player von einem Musikvideo gesetzt - wobei dieses Forum so gestaltet ist, daß man dort kein Plugin benötigt sondern gleich den generierten Code von Youtube in die Beitragsbox schreiben kann und der Player wird generiert.

Soweit so gut alle haben sich köstlich amüsiert -- alle waren froh -- ein anderer kam dann ebenfalls mit einem Musikstück daher, wohlweislich mit bekannten Namen wie Rammstein und Karajan ( Die Videos )

Bis dann das Wort Urheberrecht fiel und blumig erzählt wurde, wies denn einem gegangen wäre der nur so zum Spass sein Video mit einem aktuellen Musikstück unterlegt hat und ebenfalls bei einem Viedeosharer raufgeladen hat.

Natürlich ist mir bekannt daß mit dem Youtube Code letztendlich nur ein Link gesetzt wird und da ich ebenfalls das Youtube Plugin habe, wollte ich mal nachfragen wie denn die rechtliche Situation ist.

Jetzt ist mir aber schon klar daß die oben genannten Künstler sicherlich nicht gefragt wurden ( Beim Karajan gehts auch blöd ) und die Videos also illegal veröffentlicht worden sind.

Wenn ich also über das Plugin jetzt ebenfalls die illegale Verbreiterung forciere, bin ich dann auch dran ??

Ich weiß die Frage ist vielleicht etwas weit hergegriffen aber in Zeiten der erlaubten Abmahner hätte man doch gerne mehr Sicherheit.

Danke schon mal für eure Antworten !!

L.G.

Walter
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#2
Puuh, das ist eine gute Frage. Da wir hier aber keine Rechtsberatung leisten können und dürfen wärst du wohl in einem darauf spezialisierten Forum besser aufgehoben.

Ich persönlich denke, dass du die Videos einbinden kannst. Immerhin werden sie von Youtube bereitgestellt für u.a. genau diesen Zweck. Auf der anderen Seite weißt du ja, dass es nicht legal ist. Daher kann ich keine Antwort auf deine Frage geben.

Gruß,
Michael
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#3
HI Michael

Danke dir für die schnelle und offene Antwort !

Hast du Info in welchen Forum da man mehr erfahren könnte ??

Wenn nicht, machts auch nix -- dann frage ich mal im allwissenden Weborakel nach!

L.G.

Walter
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#4
Servus Walter,

das ist eine Frage, die mich auch schon eine ziemliche Zeit herumtreibt, da auch wir im Forum zuweilen Videos verlinken. So ganz koscher ist mir das nicht und ggf. nehme ich auch den ein oder anderen Link wieder raus, wenn es mir nicht klar ist.. Wir hatten auch schon mal den Fall, dass ein User ein eigenes Video eingestellt hatte, aber leider mit einem GEMA-pflichtigen Song untermalt. Sad

Du kannst ja mal z.B. folgenden Link ansehen, auf dem YouTube dazu Stellung nimmt.
http://de.youtube.com/t/howto_copyright
Kann mir vorstellen, dass andere Seiten auch entsprechende Infos anbieten.

Auch hier gibts nen ganz interessanten Beitrag: http://drupal5.cocoate.com/de/node/228

Anderenfalls wäre u.U. eine Anfrage bei einem der vielen Rechtsanwälte hilfreich, die sich im www herumtreiben. Z.B. bei http://www.e-recht24.de/
viele Grüße
Jockl
übersetzte und eigene Plugins
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#5
Michael schrieb:Puuh, das ist eine gute Frage. Da wir hier aber keine Rechtsberatung leisten können und dürfen wärst du wohl in einem darauf spezialisierten Forum besser aufgehoben.

Ich persönlich denke, dass du die Videos einbinden kannst. Immerhin werden sie von Youtube bereitgestellt für u.a. genau diesen Zweck. Auf der anderen Seite weißt du ja, dass es nicht legal ist. Daher kann ich keine Antwort auf deine Frage geben.

plexxart wenn du das machen solltest und ein ergebniss hast wäre es toll wenn du das mal hier posten kannst?
Achtung
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#6
Bin mir nicht zu 100% sicher aber ich meine das es vor nen paar Monaten (wo die deutsche Youtubeseite online kam) ne Meldung gab, dass sich Youtube bzw. Google mit der Gema geeinigt hat und man für das untermalen privater Videos, Musik im Gema-Reportoi (wie man das auch schreiben mag ^^) verwenden darf.

http://www.silicon.de/software/it-servic...r+gema.htm
http://www.call-magazin.de/multimedia/mu...21528.html

Und ich habs in nen paar Zeitungen gelesen.

Allerdings kann ich nicht für die Richtigkeit meiner Informationen bürgen. Dies ist nur ein Einwurf der dich bei deiner Recherche vielleicht unterstützt..


Mfg

Chaos
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#7
2called-chaos schrieb:... mit der Gema geeinigt hat und man für das untermalen privater Videos, Musik im Gema-Reportoi (wie man das auch schreiben mag ^^) verwenden darf. ...

Leider nur teilweise richtig ... es stimmt, dass GEMA-pflichtiges Repertoire für solche Sachen verwendet werden darf. Allerdings mit der Einschränkung, dass Du die Lieder selbst spielst.

Du musst Dich also mit Gitarre, Blockflöte, Triangel oder was weiß ich hinsetzen, ein Lied spielen, singen, trällern und aufnehmen. Dieses von Dir geschaffene Werk darfst Du dann online stellen bzw. zur Untermalung von Videos verwenden.

Links zu diesem Sachverhalt gibts auch auf unserer HP unter: http://www.en-gedi.de/hoerproben.php
 
The User, Formerly Known As "En-Gedi"
 
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