11.06.2008, 17:56
Servus Allemiteinand !
Heute habe ich in einem Rapidforum zu einem Thema einen Link mit Player von einem Musikvideo gesetzt - wobei dieses Forum so gestaltet ist, daß man dort kein Plugin benötigt sondern gleich den generierten Code von Youtube in die Beitragsbox schreiben kann und der Player wird generiert.
Soweit so gut alle haben sich köstlich amüsiert -- alle waren froh -- ein anderer kam dann ebenfalls mit einem Musikstück daher, wohlweislich mit bekannten Namen wie Rammstein und Karajan ( Die Videos )
Bis dann das Wort Urheberrecht fiel und blumig erzählt wurde, wies denn einem gegangen wäre der nur so zum Spass sein Video mit einem aktuellen Musikstück unterlegt hat und ebenfalls bei einem Viedeosharer raufgeladen hat.
Natürlich ist mir bekannt daß mit dem Youtube Code letztendlich nur ein Link gesetzt wird und da ich ebenfalls das Youtube Plugin habe, wollte ich mal nachfragen wie denn die rechtliche Situation ist.
Jetzt ist mir aber schon klar daß die oben genannten Künstler sicherlich nicht gefragt wurden ( Beim Karajan gehts auch blöd ) und die Videos also illegal veröffentlicht worden sind.
Wenn ich also über das Plugin jetzt ebenfalls die illegale Verbreiterung forciere, bin ich dann auch dran ??
Ich weiß die Frage ist vielleicht etwas weit hergegriffen aber in Zeiten der erlaubten Abmahner hätte man doch gerne mehr Sicherheit.
Danke schon mal für eure Antworten !!
L.G.
Walter
Heute habe ich in einem Rapidforum zu einem Thema einen Link mit Player von einem Musikvideo gesetzt - wobei dieses Forum so gestaltet ist, daß man dort kein Plugin benötigt sondern gleich den generierten Code von Youtube in die Beitragsbox schreiben kann und der Player wird generiert.
Soweit so gut alle haben sich köstlich amüsiert -- alle waren froh -- ein anderer kam dann ebenfalls mit einem Musikstück daher, wohlweislich mit bekannten Namen wie Rammstein und Karajan ( Die Videos )
Bis dann das Wort Urheberrecht fiel und blumig erzählt wurde, wies denn einem gegangen wäre der nur so zum Spass sein Video mit einem aktuellen Musikstück unterlegt hat und ebenfalls bei einem Viedeosharer raufgeladen hat.
Natürlich ist mir bekannt daß mit dem Youtube Code letztendlich nur ein Link gesetzt wird und da ich ebenfalls das Youtube Plugin habe, wollte ich mal nachfragen wie denn die rechtliche Situation ist.
Jetzt ist mir aber schon klar daß die oben genannten Künstler sicherlich nicht gefragt wurden ( Beim Karajan gehts auch blöd ) und die Videos also illegal veröffentlicht worden sind.
Wenn ich also über das Plugin jetzt ebenfalls die illegale Verbreiterung forciere, bin ich dann auch dran ??
Ich weiß die Frage ist vielleicht etwas weit hergegriffen aber in Zeiten der erlaubten Abmahner hätte man doch gerne mehr Sicherheit.
Danke schon mal für eure Antworten !!
L.G.
Walter