(02.08.2022, 09:27)Sebijk schrieb: Ich halte es für absolut übertrieben, dass vor allem Privatpersonen sich auf der Suche machen, um Seiten kostenpflichtig abzumahnen.Zustimmung! Aber Gerichte interessiert nicht unser Empfinden bzgl. der Definition "übertrieben"! Zudem wird (lediglich) ein "immaterieller Schadensersatz" (so die Justiz es definiert hat) gemacht.
(02.08.2022, 09:27)Sebijk schrieb: 100 EUR muss man auch erstmal gerichtlich durchsetzen.Wehrst Du Dich dagegen, gehst Du (vermutlich zu > 90%) das Risiko ein, einen etwaigen Prozess zu verlieren. Dann hast Du noch die gegenerischen und eigenen Anwaltskosten zu tragen. Somit durchaus eine individuelle Abwägungsentscheidung des finanziellen Risikos.
Es werden bei einer eingehenden Forderung die Meisten die 100,00 € bezahlen und dann (schlußfolgernd) ihre Webseite überarbeiten. Ist im Endergebnis günstiger und sicherer. Ergo: Gleich die bekannten und somit vermeidbaren anfechtbaren Missstände beseitigen und somit zielorientiert Vorbeugen.
(02.08.2022, 09:27)Sebijk schrieb: wbs-law.de scheint übrigens auch nicht mit guten Beispiel voranzugehen. Nach meinen Erkenntnis (sowie der Analyse von https://webbkoll.dataskydd.net/) wird da der Google Tag Manager eingebunden, noch vor der Frage um Einwilligung. Das ist mit dem Google Font-Urteil gleichzusetzen.Wenn dem so ist, steht es Dir, aber auch jeder anderen Person, selbstverständlich gleichsam zu hierbei einen immateriellen Schadensersatz geltend zu machen.
Sollte ich der Ansicht sein helfen zu können biete ich Hilfe(n) an! ...ich bitte jedoch nicht darum helfen zu dürfen!
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