26.05.2010, 12:14
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26.05.2010, 12:19 von querschlaeger.)
Hi,
gerade dies hier gelesen: LG Berlin: Betreiber haftet für rechtswidrige Inhalte in RSS-Feeds
Da steht, dass das LG Berlin einen Seitenbetreiber verurteilt hat, weil dieser auf seiner Seite rechtswidrigen Inhalt veröffentlich hat. Genau genommen ging es wohl um die Verletzung der Privatsphäre von einer Person, was jetzt mal nebensächlich ist. Viel wichtiger finde ich die Tatsache, dass er verurteilt wurde, obwohl der Inhalt aus einem fremden Newsfeed stammte! Der Neewsfeed wurde zwar (nur) mit Anrisstext, Quellenangabe und Link zur Originalseite veröffentlicht, aber dennoch war das Gericht der Meinung, dass der Veruteilte sich die Inhalte des Feeds zu eigen gemacht habe und dementsprechend wissen musste, was in den Artikeln drin steht.
Ich war ja nie ein besonderer Fan von Einbindung fremder Neewsfeeds, von daher kann es mir egal sein. Wollte euch nur den Hinweis geben, dass man dadurch evtl. Probleme bekommen könnte (nicht von der Seite des Neesfeedbetreibers, sondern von Dritten, welche in dem Text Rechtsverletzungen sehen).
Mein persönlicher Rat: Jede eingebundene News sorgfältig prüfen und nicht automatisiert veröffentlichen, sondern manuell freischalten. Außerdem auch auf Updates von News achten und evtl. das Update auf der eigenen Seite übernehmen. Eigentlich noch besser: News mit eigenen Worten passiv wiedergeben ("Die Seite XZY hat gerade berichtet, dass... "; "Auf ABC habe ich gerade gelesen, dass...") und nicht (auch wenn es mit Link zum Original ist) kopieren.
Bedenkt das, wenn ihr das nächste mal das Plugin RSS to Post oder ähnliche nutzt...
gerade dies hier gelesen: LG Berlin: Betreiber haftet für rechtswidrige Inhalte in RSS-Feeds
Da steht, dass das LG Berlin einen Seitenbetreiber verurteilt hat, weil dieser auf seiner Seite rechtswidrigen Inhalt veröffentlich hat. Genau genommen ging es wohl um die Verletzung der Privatsphäre von einer Person, was jetzt mal nebensächlich ist. Viel wichtiger finde ich die Tatsache, dass er verurteilt wurde, obwohl der Inhalt aus einem fremden Newsfeed stammte! Der Neewsfeed wurde zwar (nur) mit Anrisstext, Quellenangabe und Link zur Originalseite veröffentlicht, aber dennoch war das Gericht der Meinung, dass der Veruteilte sich die Inhalte des Feeds zu eigen gemacht habe und dementsprechend wissen musste, was in den Artikeln drin steht.
Ich war ja nie ein besonderer Fan von Einbindung fremder Neewsfeeds, von daher kann es mir egal sein. Wollte euch nur den Hinweis geben, dass man dadurch evtl. Probleme bekommen könnte (nicht von der Seite des Neesfeedbetreibers, sondern von Dritten, welche in dem Text Rechtsverletzungen sehen).
Mein persönlicher Rat: Jede eingebundene News sorgfältig prüfen und nicht automatisiert veröffentlichen, sondern manuell freischalten. Außerdem auch auf Updates von News achten und evtl. das Update auf der eigenen Seite übernehmen. Eigentlich noch besser: News mit eigenen Worten passiv wiedergeben ("Die Seite XZY hat gerade berichtet, dass... "; "Auf ABC habe ich gerade gelesen, dass...") und nicht (auch wenn es mit Link zum Original ist) kopieren.
Bedenkt das, wenn ihr das nächste mal das Plugin RSS to Post oder ähnliche nutzt...