03.12.2021, 02:48
Hallo,
seit dem 1.12.21 gilt ja das TTDSG und das meint "Einwilligung für Cookies einholen" Problem damit ist bei mir, ich habe ausdrücklich keine Werbe-Verknüpfungen / Social-media-Verknüpfungen oder sonstiges in der Seite drin, was einwilligung erfordern würde, da die "Tecnnisch notwendigen Cookies, als Ausnahme geführt werden, aber trotztdem ist es nicht Gesetzes-Konform, wenn die Seite lädt und die technisch notwendigen Cookies setzt
Das kam heraus bei einem Test meiner Domain mit cookiebot.com, mir wurde dringlich geraten die Gesetzestexte zu lesen um meine Seite Gesetzes-Konform zu kriegen ..
wenn sich das mit den Regelungen gegenseitig im Widerspruch hält, was soll man dann tun?
"technisch notwendige Cookies - die Zum Betrieb der Seite erforderlich sind um Funktionen zu gewährleisten, die für die Nutzung erforderlich sind" sind die Ausnahme, bei der einwilligungspflicht, aber es steht geschrieben, das man die Einwilligung einholen muss, auch für diese Cookies - zu mindestens habe ich das so bei
https://www.e-recht24.de/artikel/datensc...ttdsg.html
heraus gelesen, das es nur gesetzes-konform ist, wenn man die Einwilligung VOR dem Laden der Seite / setzen der technisch erforderlichen Cookies ermöglicht
Das wiederum funktioniert nicht, da ich nicht VOR den Ladeprozess der Seite komme, um dort die Abfrage für die Einwilligung unter zu bringen
was kann man da mache, damit die Seite Gesetzes-Konform wird, OBWOHL gemäß der Auskunft bei eRecht24 die technisch notwendigen Cookies, als Ausnehme zählen, für die man aber trotzdem die Einwilligung einholen muss um Gesetzes-Konform zu sein
ich bin davon ganz leicht erschlagen, weil es keine klaren Fakten gibt, an denen man sich orientieren kann.
Habe ich nun wenn ich nur die Technisch Notwendigen Cookies habe, Gesetzes-Konform, Einwilligung zu holen oder nicht habe ich obwohl ich keinerlei Tracking-Cookies / Werbecookies Social-Media-Cookies auf der Seite habe überhaupt was zu tun in der Richtung?
ich weiß es nicht und das macht mich verrückt, ich hab schon den Stecker bei 2 von 3 Seiten gezogen, aber das kann ja auch nicht die Lösung sein
weiß jemand eine zuverlässige Quelle die klare Ansagen dazu machen kann und nicht wie bei eRecht24, "das sind Ausnahmen" - bedürfen aber der Einwilligung" dann sind es ja keine Ausnahmen mehr? .. DAS ist es was mich daran so stört, dieses Schwammige "ist als Ausnahme gewertet, muss aber trotzdem eingewilligt werden"
seit dem 1.12.21 gilt ja das TTDSG und das meint "Einwilligung für Cookies einholen" Problem damit ist bei mir, ich habe ausdrücklich keine Werbe-Verknüpfungen / Social-media-Verknüpfungen oder sonstiges in der Seite drin, was einwilligung erfordern würde, da die "Tecnnisch notwendigen Cookies, als Ausnahme geführt werden, aber trotztdem ist es nicht Gesetzes-Konform, wenn die Seite lädt und die technisch notwendigen Cookies setzt
Das kam heraus bei einem Test meiner Domain mit cookiebot.com, mir wurde dringlich geraten die Gesetzestexte zu lesen um meine Seite Gesetzes-Konform zu kriegen ..
wenn sich das mit den Regelungen gegenseitig im Widerspruch hält, was soll man dann tun?
"technisch notwendige Cookies - die Zum Betrieb der Seite erforderlich sind um Funktionen zu gewährleisten, die für die Nutzung erforderlich sind" sind die Ausnahme, bei der einwilligungspflicht, aber es steht geschrieben, das man die Einwilligung einholen muss, auch für diese Cookies - zu mindestens habe ich das so bei
https://www.e-recht24.de/artikel/datensc...ttdsg.html
heraus gelesen, das es nur gesetzes-konform ist, wenn man die Einwilligung VOR dem Laden der Seite / setzen der technisch erforderlichen Cookies ermöglicht
Das wiederum funktioniert nicht, da ich nicht VOR den Ladeprozess der Seite komme, um dort die Abfrage für die Einwilligung unter zu bringen
was kann man da mache, damit die Seite Gesetzes-Konform wird, OBWOHL gemäß der Auskunft bei eRecht24 die technisch notwendigen Cookies, als Ausnehme zählen, für die man aber trotzdem die Einwilligung einholen muss um Gesetzes-Konform zu sein
ich bin davon ganz leicht erschlagen, weil es keine klaren Fakten gibt, an denen man sich orientieren kann.
Habe ich nun wenn ich nur die Technisch Notwendigen Cookies habe, Gesetzes-Konform, Einwilligung zu holen oder nicht habe ich obwohl ich keinerlei Tracking-Cookies / Werbecookies Social-Media-Cookies auf der Seite habe überhaupt was zu tun in der Richtung?
ich weiß es nicht und das macht mich verrückt, ich hab schon den Stecker bei 2 von 3 Seiten gezogen, aber das kann ja auch nicht die Lösung sein
weiß jemand eine zuverlässige Quelle die klare Ansagen dazu machen kann und nicht wie bei eRecht24, "das sind Ausnahmen" - bedürfen aber der Einwilligung" dann sind es ja keine Ausnahmen mehr? .. DAS ist es was mich daran so stört, dieses Schwammige "ist als Ausnahme gewertet, muss aber trotzdem eingewilligt werden"