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Solange es keine verbindlichen Reglungen gibt, kann niemand sagen, was reicht und was nicht...
Und das mit dem Ausland hat magent schon für unsinnig erklärt, weil der Besitzer zählt.
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Ich denke damit hat sich das Thema wohl erledigt:
Aus für Jugendmedienschutz-Staatsvertrag
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Noch ist das eine Hoffnung...
aber die stirbt ja bekanntlich zuletzt.
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Versteht man bisschen besser als wie mit nen Text
Habs extra nun auf der Seite gesucht, da ichs heute in den Nachrichten gesehen hatte
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Danke schön, Devidra, das sind ja mal tolle Nachrichten
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Das ist auch am vernünftigsten. Das ganze hätte in der Praxis nur Ärger gegeben. Somit also wieder 10,- euro gespart
Gruß
Alex
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apropos vzlog - die machen weiter und stellen jetzt doch nicht ein!
http://www.vzlog.de/2010/12/wir-machen-weiter/
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Ja, es gibt ja auch keinen Grund mehr.
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Na ja, man sollte es nicht vergessen. Aufgeschoben ist nicht gleich aufgehoben! Man kann nur hoffen, das die Herren Volksvertreter sich besinnen und den Vertrag nicht mehr so streng abfassen.
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(02.12.2010, 17:57)StefanT schrieb: Bei Trailer wäre Verlinken eine gute Idee, dann sind die Betreiber der anderen Seite für den Jugendschutz verantwortlich.
Ich frage mich, ob man die Gesetze durch deinen Server im Ausland umgehen kann. Gilt dann noch deutsches Recht? Man könnte ja ohne irgendwelche Einschränkungen Webspace in Amerika oder gar im nahen Ausland (z.B. Schweiz) anmieten.
Ich bin mir nicht mehr sicher, aber so wie ich es im Gedächtnis habe, sollte der Serverstandort besagen, welches Gesetz in Kraft tritt.