Hallo,
also ich hab ne Frage und hoffe ihr könnt mir die beantworten.
Also wenn eine Internetseite, Geld für die Mitgliedchaft verlangt, muss doch auf der Registrierungsseite ein Link zum AGB/Impressum/TOS/FAQ oder was auch immer sein und man muss mit dem Vertrag einverstanden sein.
Jetzt ist mir das passiert, dass es eben nicht da stand und es im FAQ versteckt ist. Aber es steht ja eindeutig drinne, dass man einen Vertragsaschluss gemacht haben muss und den Kunden unmissverständlich klar machen muss, was das Angebot beinhaltet. Also ich wurde auf der Registrierungseite weder in den FAQ verwiesen, noch stand irgendwas von Geld und ich musste keine Einverständniserklärung abhaken und ich bin erst 16...
Ich hab denen jetzt ne Mail geschrieben (die 1. 6 Montae waren gratis und jetzt dackeln die daher) wollte aber wissen ob das Gesetz noch gilt oder nicht?
Aber wenn nicht, können die mich doch trotzdem nicht drankriegen, da ich erst 16 bin und bei der Registrierung sogar erst 15...
Und leider ja, ich habe meine Adresse und Anschrift angegeben (spätestens da hätte es bei mir eig. klicken müssen...)
Was denkt ihr darüber??
Edit: Habe gerade gelesen, dass man sogar sich registrieren kann, wenn man unter 15 ist aber alles ohne Einwilligung der Eltern...also da ist doch was faul..
Außerdem hab ich das hier gefunden:
Also muss ich nicht zum Gelbeutel greifen...?
also ich hab ne Frage und hoffe ihr könnt mir die beantworten.
Also wenn eine Internetseite, Geld für die Mitgliedchaft verlangt, muss doch auf der Registrierungsseite ein Link zum AGB/Impressum/TOS/FAQ oder was auch immer sein und man muss mit dem Vertrag einverstanden sein.
Zitat:§ 2 Einbeziehung in den Vertrag
(1) Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann Bestandteil eines Vertrages, wenn der Verwender bei Vertragsabschluß
1. die andere Vertragspartei ausdrücklich oder, wenn ein ausdrücklicher Hinweis wegen der Art des Vertragsabschlusses nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten möglich ist, durch deutlich sichtbaren Aushang am Ort des Vertragsabschlusses auf sie hinweist und
2. der anderen Vertragspartei die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen, und wenn die andere Vertragspartei mit ihrer Geltung einverstanden ist.
(2) Die Vertragsparteien können für eine bestimmte Art von Rechtsgeschäften die Geltung bestimmter Allgemeiner Geschäftsbedingungen unter Beachtung der in Absatz 1 bezeichneten Erfordernisse im voraus vereinbaren.
Jetzt ist mir das passiert, dass es eben nicht da stand und es im FAQ versteckt ist. Aber es steht ja eindeutig drinne, dass man einen Vertragsaschluss gemacht haben muss und den Kunden unmissverständlich klar machen muss, was das Angebot beinhaltet. Also ich wurde auf der Registrierungseite weder in den FAQ verwiesen, noch stand irgendwas von Geld und ich musste keine Einverständniserklärung abhaken und ich bin erst 16...
Ich hab denen jetzt ne Mail geschrieben (die 1. 6 Montae waren gratis und jetzt dackeln die daher) wollte aber wissen ob das Gesetz noch gilt oder nicht?
Aber wenn nicht, können die mich doch trotzdem nicht drankriegen, da ich erst 16 bin und bei der Registrierung sogar erst 15...
Und leider ja, ich habe meine Adresse und Anschrift angegeben (spätestens da hätte es bei mir eig. klicken müssen...)
Was denkt ihr darüber??
Edit: Habe gerade gelesen, dass man sogar sich registrieren kann, wenn man unter 15 ist aber alles ohne Einwilligung der Eltern...also da ist doch was faul..
Außerdem hab ich das hier gefunden:
Zitat:Auf die Allgemeine Geschäftsbedingungen muss zum Beispiel nicht nur deutlich hingewiesen werden, es dürfen in den AGB auch grundsätzlich keine von der wesentlichen Erwartung abweichenden Regelungen getroffenen werden.
Also muss ich nicht zum Gelbeutel greifen...?