Veränderte Copyright Klausel Erlaubt? - Druckversion +- MyBB.de Forum (https://www.mybb.de/forum) +-- Forum: MyBB 1.8.x (https://www.mybb.de/forum/forum-87.html) +--- Forum: Sonstiges (https://www.mybb.de/forum/forum-91.html) +--- Thema: Veränderte Copyright Klausel Erlaubt? (/thread-36099.html) |
Veränderte Copyright Klausel Erlaubt? - Siasur - 04.12.2018 Ich bin heute über ein Forum gestoßen, welches die MyBB Software verwendet. Im Footer steht beim Copyright Hinweiß allerdings nichts von MyBB sondern nur die folgende Zeile: Zitat:Forum software by © {url der webseite} > Theme by [...] Und ich wollte einfach mal kurz fragen ob sowas erlaubt ist. RE: Veränderte Copyright Klausel Erlaubt? - bv64 - 04.12.2018 Dazu findest du Antwort in der Doku: https://www.mybb.de/doku/haeufig-gestellte-fragen/darf-ich-das-sichtbare-copyright-im-footer-entfernen/ RE: Veränderte Copyright Klausel Erlaubt? - Siasur - 05.12.2018 Huhu, danke schon mal für die Antwort. Allerdings beantwortet das meine Frage nur so halb. Mir geht es weniger darum, dass nicht ersichtlich ist, dass es sich um das MyBB handelt. Der Punkt um den es mir hauptsächlich geht ist die Tatsache, dass fälschlicherweise behauptet wird, die Forensoftware selber geschrieben sei. Zitat:Forum software by beispiel.de RE: Veränderte Copyright Klausel Erlaubt? - Siasur - 12.12.2018 Kann mir da keiner etwas zu sagen? RE: Veränderte Copyright Klausel Erlaubt? - Gerti - 16.01.2019 Zitat:Forum software by © {url der webseite} > Theme by [...] (12.12.2018, 18:06)Siasur schrieb: Kann mir da keiner etwas zu sagen?Es ist eine Unverschämtheit (insbesondere auf diese Art und Weise) wenn sich jemand mit fremden Federn schmückt. Zudem stellt es neben der Missachtung des Urheberrechts auch unstrittig eine unwahre Aussage dar. Unwahre Aussagen sind nach §153 Abs. 1 StGB in der BRD zunächst einmal strafbewert (bei einer falschen uneidlichen Aussage droht Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren). Wo jedoch kein Kläger, da auch kein Richter. Im Zuge der Urherrechtseinforderungen und der jüngsten Rechtssprechung (Ebene OLG) hat die Anzahl solcher Klagen vor Gerichten nicht unerheblich zugenommen. (Damit lässt sich doch tatsächlich zusätzliches Geld verdienen). Hoffe Deine Frage ist im Grundsatz geklärt. |