Mein offener Brief vom 27.01.2010 an one.com ist meine Erfahrungs-Antwort:
Sehr geehrte Damen und Herren von one.com,
für den übersichtlichen und verständlichen Bestellvorgang auf Ihren Webseiten sowie Ihr günstiges Angebot danke ich Ihnen ausdrücklich.
Trotzdem sind mir Unterschiede aufgefallen zwischen Ihrem Website-Angebot und Ihrer Rechnungsstellung im Laufe der Vertragsschließung.
Doch nach Gebrauch meines Taschenrechners stellte ich fest, dass
Ihr Angebot den jeweiligen Bruttobetrag nennt,
die Rechnungsstellung zu Anfang aber nur den ungefähren Nettobetrag,
um erst danach die gesammelte MwSt hinzuzurechnen.
Trotzdem ist Ihr Bestellvorgang geeignet, bei Kunden Verwirrung zu stiften..
Die zweite Verwirrung verursachten Sie mit Ihrer während des Bestellvorgangs verschwiegenen und erst auf der Rechnung angedrohten (anders als eine Drohung kann man das nicht verstehen) Mahngebühr, wenn die 14,28 € mit „Zahlungsfrist: 04.02.10 ... erst nach der Zahlungsfrist“ auf Ihrem Konto eingingen, würde „eine Mahngebühr i.H.v. EUR 12 und ein den gesetzlichen Regelungen entsprechender Zinssatz erhoben.“
Es kann bei One.com in keiner Weise von einer „den gesetzlichen Regelungen entsprechender“ Vorgehensweise gesprochen werden, denn Sie haben nicht nur Ihre gesetzliche Pflicht vorsätzlich versäumt, auf das Recht zum Widerruf bei übers Internet getätigten Verträgen hinzuweisen – im Gegenteil: Sie versuchen sogar mit Ihrer 12-EUR-Drohung plus Zinsen, einer strafrechtlich relevanten Handlung, den Kunden – mich – in Panik zu versetzen und mich von meinem gesetzlichen Recht auf Widerruf abzulenken! Und nirgendwo verzichtete ich mit Mausklick auf mein hingewiesenes Widerrufsrecht. Mit Anerkennung Ihrer AGB’s können Sie das nicht „über die Hintertür“ erzwingen!
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Mit meinem gesetzlichen Recht widerrufe die Bestellung mit sofortiger Wirkung.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Thiede